Trauerfall

Der Trauerfall

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass der Tod eines Angehörigen sich nicht unbedingt auf den ersten Blick feststellen lässt. Bei einem Unfall oder einer unvorhersehbaren lebensbedrohlichen Erkrankung können lebensrettende Sofortmaßnahmen und ein unverzüglicher Anruf beim Notruf dazu beitragen Menschenleben zu retten. Zuerst muss ein Arzt angefordert werden, damit er den Tod feststellt und die erforderliche Todesbescheinigung ausstellt.

Sie haben immer die freie Wahl des Bestatters Ihres Vertrauens! Erfolgt eine Überführung des Verstorbenen - z.B. auf Anordnung der Polizei, medizinischer Einrichtung, Pflege- und Seniorenheim - durch ein anderes Bestattungsunternehmen, müssen Sie auf Ihre freie Wahl des Bestatters hingewiesen werden. Ein seriöser Überführungsbestatter wird Ihnen diesen Hinweis ohne Nachfrage geben. In diesen Ausnahmefällen möchten wir Ihnen raten, sich unverzüglich mit Ihrem Bestatter des Vertrauens in Verbindung zu setzten.

Im Krankenhaus oder im Seniorenheim

Ist der Trauerfall im Krankenhaus, benachrichtigen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens. Wenn der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, ist diese beim Verstorbenen zu belassen, da diese Bescheinigung den "Ausweis" des Verstorbenen darstellt. Benachrichtigen Sie auch hier den Bestatter Ihres Vertrauens. Bei einem Trauerfall im Seniorenheim werden das Pflegepersonal und die Verwaltung die erforderlichen Maßnahmen einleiten.

Wir werden mit unserer Kompetenz und unserem Einfühlungsvermögen alles tun, um Sie in den schweren Stunden der Trauer zu entlasten. In unserem Hause besteht die Möglichkeit, den Verstorbenen aufzubahren. Wir möchten durch diesen Service versuchen, eine alte Tradition wiederzubeleben, damit die Beziehung zwischen Lebenden und Verstorbenen wieder menschlicher wird.

Das Beratungsgespräch kann daheim bei Ihnen oder bei uns im Hause durchgeführt werden. Hierbei kommt es besonders auf das Einfühlungsvermögen des Bestatters an, damit die Angehörigen in dieser Ausnahmesituation richtig und vor allen Dingen fair beraten werden. Eine exakte Ermittlung aller bei der Bestattung anfallenden Kosten und das ausstellen einer Kostenaufstellung ist bei uns im Hause selbstverständlich.

Unser Haus ist Mitglied der Bestatter-Innung von Berlin und Brandenburg e.V.

Hilfreich ist es, wenn Sie folgende Unterlagen für ein Beratungsgespräch bereithalten:

  • Familienstammbuch, da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verlangt.
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde/Familienbuch bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)
  • Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)
  • Geburtsurkunde bei Ledigen
  • Sterbeurkunde falls Ehegatte bereits verstorben ist
  • letzter Rentenanpassungsbescheid / Renten-Nummer
  • Krankenkassen-Versichertenkarte
  • Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen)
  • Grabdokumente (Urkunden über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)

Sollten Urkunden und Dokumente nicht zur Verfügung stehen, so können wir bei der Beschaffung helfen. Wir erledigen alle notwendigen Behördengänge für Sie.

Bestattungen Christa Mehl
Inhaber: Klaus-Dieter Schulz

Seit über 20 Jahren sind wir für Sie da. Bestattungen Christa Mehl bietet persönliche Vorsorge, Beratung und Bestattung zu fairen Preisen und mit höchster Sorgfalt und Qualität.

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